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PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE - PRIVATE PENSIONSVERSICHERUNG |
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Zukunftsvorsorge private PensionsversicherungDie Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) wurde 2003 beschlossen und ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich um die einzige steuerfreie private Pensionsvorsorge. Notwendig ist die private Pensionsvorsorge, da das Pensionsloch durch die abnehmende staatliche Pension einen Einkommensverlust in der Pension bedeutet. Die Zukunftsvorsorge soll das Pensionsloch schliessen. Diese Zusatzrente, private Zusatzpension ist eine lebenslang garantierte monatliche Zahlung. Die monatliche Pensionszahlung aus dieser Form der privaten Pensionsversicherung ist vollkommen steuerfrei. Der Staat leistet einen jährlichen Zuschuss in Form einer staatlichen Prämie, das Kapital und die Zuschüsse sind mit einer Kapitalgarantie gedeckt. Aufgrund der steuerlichen Besonderheiten und der staatlichen Zuschüsse gilt diese Variante als unbedingte Basisabsicherung in der privaten Pensionsvorsorge, sinnvoll abschliessbar von 0-55 Jahren. Da die private
Pensionsvorsorge mit einer Obergrenze aufgrund der steuerlichen
Förderung begrenzt ist, ist in vielen Fällen eine weitere Absicherung
notwendig. Dazu beraten wir Sie, da solche Lösungen individuell sind
und vom persönlichen Umfeld und der Lebensplanung stark abhängen. Neben
der privaten Pensionsvorsorge in der Form der Zukunftsvorsorge gibt es
eine Reihe von Möglichkeiten, aus denen gewählt werden kann. |
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Vorteile der Zukunftsvorsorge, staatlich geförderte
Zukunftsvorsorge
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- Laufende Prämienzahlung mit staatlicher Prämienförderung und Kapitalgarantie (2015: 4,25% staatliche Förderung, Aufstockung durch manche Versicherungen) | |
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Staatliche Förderung von 4,25% pro Jahr auf die jährliche Einzahlung
(2015: maximal Eur 2.561,22 pro Jahr, monatlich Eur 213,44) Die
maximale Prämie beträgt Eur 108,85 pro Jahr. |
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Veranlagung 40% in Aktien, 60% in Anleihen, Deckungsstock Seit 2009 beträgt die Aktienquote mindestens 30 % und bei Neuabschlüssen wird die Aktienquote in Abhängigkeit vom Lebensalter der Vertragsinhaberin/des Vertragsinhabers in zwei Schritten verringert (Lebenszyklusmodell): bis Alter 45 ... 30 % bis Alter 55 ... 25 % ab Alter 55 ... 15 % Für bestehende Verträge ist ein Wahlrecht zum Umstieg ins Lebenszyklusmodell vorgesehen. Die Aktien müssen an einem geregelten Markt (Börse) in einem EWR-Land, das eine Börsenkapitalisierung hat, die 40 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt, erstzugelassen sein. Ab 1. August 2013 wird das Lebenszyklusmodell für neue Verträge auf ein zweistufiges Modell mit einer Bandbreite, innerhalb der die Akteinquote liegen muss, umgestellt: Alter unter 50 Jahre ... 15% bis 60% Alter über 50 Jahre ... 5% bis 50% Weiters müssen nur mehr 60% der gehaltenen Aktien an einem geregelten Markt (Börse) in einem EWR-Land, das eine Börsenkapitalisierung hat, die 40 % des Bruttoinlandsproduktes nicht übersteigt, erstzugelassen sein. Ein Umstieg in das neue Modell ist für bestehende Verträge wieder unter bestimmten Voraussetzungen möglich. |
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- Anpassung der Prämien im Rahmen der Mindest- oder Höchstprämien flexibel möglich | |
- Monatliche oder jährliche Zahlweise | |
- Jährliche einmalige Sonderzuzahlung maximal bis zur Jahreshöchstprämie möglich | |
- Laufzeit: unbestimmte Zeit, mindestens 10 Jahre, endet mit dem 65. Lebensjahr (Pensionsantrittsalter) | |
- Pensionsauszahlung ist bereits ab dem 40. Lebensjahr möglich (jederzeitiges Wahlrecht) | |
- Lebenslange Pensionszahlung | |
- Bereits heute garantierte Sterbetafel, bei unserem Pensionsmodell (wesentlich für Ihre Pensionsberechnung!!!) | |
- Garantierte Pensionshöhe mit Wertanpassung und / oder Gewinnausschüttung | |
- Kapitalgarantie für Prämien und staatliche Prämienförderung | |
- Lebenszyklusmodell (konservativere Veranlagung ab dem 40. Lebensjahr) | |
- Keine Versicherungssteuer (4% Ersparnis) | |
- Keine Kapitalertragssteuer (25% Ersparnis) | |
- Staatliche Prämie auf die Einzahlung (4,25% für das Jahr 2014), bereits gekürzt durch das Sparpaket 2012 unserer Regierung. | |
- Keine Einkommenssteuer für laufende Pensionszahlungen (auch wenn Sie noch verdienen) | |
Nachteile der Zukunftsvorsorge |
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- Kein Rückkauf vor Mindestbindefrist möglich (15 Jahre) | |
- Förderung
pro Person mit 2.495,12 Euro pro Jahr beschränkt, max. Prämie Eur 106,04 |
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- Kapitalentnahme nach Ende der Mindestlaufzeit möglich, aber nicht sinnvoll. Die halbe Förderung muss rückgezahlt werden, keine Kapitalgarantie, Gewinne müssen mit 25% KESt versteuert werden. |
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Je nach Produktanbieter gibt es unterschiedliche sinnvolle Zusatzleistungen (Prämienbefreiung in der Karenzzeit oder bei Arbeitslosigkeit) und Ertragsentwicklungen. Wir helfen Ihnen, das ertragreichste Produkt für Ihre Lebensplanung zu finden. | |
Siehe auch: Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge Lebensversicherung Immobilien & Kapitalanlage Vermögensverwaltung auf Diskontbasis |
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