PRÄMIENBEGÜNSTIGTE ZUKUNFTSVORSORGE 2013 |
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PENSIONSVORSORGE 2013 |
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| Die
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) wurde 2003 beschlossen und
ist gesetzlich geregelt. Es handelt sich um die einzige steuerfreie Pensionsvorsorgeform. Der Staat leistet einen jährlichen Zuschuss,
das Kapital und die Zuschüsse sind mit einer Kapitalgarantie gedeckt.
Aufgrund der steuerlichen
Besonderheiten und der staatlichen Zuschüsse gilt diese Variante als
Basisabsicherung in der privaten Pensionsvorsorge, sinnvoll
abschliessbar von 0-55 Jahren.
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| Vorteile: |
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| - Laufende Prämienzahlung mit staatlicher Prämienförderung und Kapitalgarantie
(2013: 4,25% staatliche Förderung, Aufstockung durch manche Versicherungen) |
| - Staatliche Förderung von 4,25% pro Jahr auf die
jährliche Einzahlung (2013: maximal Eur 2.445,50) |
| - Veranlagung 40% in
Aktien, 60% in
Anleihen, Deckungsstock (seit 1.1.2010 nur noch 30% Aktienanteil / Lebenszyklusmodell) |
| - Anpassung
der Prämien im Rahmen der Mindest- oder Höchstprämien flexibel möglich |
| - Monatliche
oder jährliche Zahlweise |
| - Jährliche
einmalige Sonderzuzahlung maximal bis zur Jahreshöchstprämie möglich |
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| - Laufzeit: unbestimmte
Zeit, mindestens 10 Jahre, endet mit dem 65. Lebensjahr (Pensionsantrittsalter) |
| - Pensionsauszahlung ist bereits ab
dem 40. Lebensjahr möglich (jederzeitiges Wahlrecht) |
| - Lebenslange
Pensionszahlung |
| - Bereits
heute garantierte Sterbetafel, bei unserem Pensionsmodell (wesentlich
für Ihre Pensionsberechnung!!!) |
| - Garantierte Pensionshöhe mit Wertanpassung
und / oder Gewinnausschüttung |
| - Kapitalgarantie
für Prämien und staatliche Prämienförderung |
| -
Lebenszyklusmodell (konservativere Veranlagung ab dem 40. Lebensjahr) |
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| - Keine
Versicherungssteuer (4% Ersparnis) |
| - Keine
Kapitalertragssteuer (25% Ersparnis) |
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Staatliche Prämie auf die Einzahlung (4,25% für das Jahr 2013), bereits gekürzt durch das Sparpaket 2012 unserer Regierung. |
| - Keine
Einkommenssteuer für laufende Pensionszahlungen (auch wenn Sie noch
verdienen) |
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| Nachteile: |
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| - Kein Rückkauf vor Mindestbindefrist möglich
(15 Jahre) |
| - Förderung
pro Person mit 2.445,50 Euro pro Jahr beschränkt |
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-
Kapitalentnahme nach Ende der Mindestlaufzeit möglich, aber nicht
sinnvoll. Die halbe Förderung muss
rückgezahlt werden, keine Kapitalgarantie, Gewinne müssen mit 25% KESt
versteuert werden. |
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| Je nach
Produktanbieter gibt es unterschiedliche sinnvolle Zusatzleistungen (Prämienbefreiung
in der Karenzzeit oder bei Arbeitslosigkeit)
und
Ertragsentwicklungen. Wir helfen Ihnen, das ertragreichste Produkt für
Ihre Lebensplanung zu finden. |
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